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title: Wie führe ich die Beschlusssammlung einer WEG digital?
description: Beschlusssammlung einer WEG digital führen: Pflichtinhalt nach § 24 Abs. 7 WEG, fortlaufende Nummerierung, Status-Pflege und Einsichtsrecht der Eigentümer.
canonical: https://www.dooyah.de/answers/beschlusssammlung-weg-digital-fuehren/
last_updated: 2026-10-15
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# Wie führe ich die Beschlusssammlung einer WEG digital?

> Die Beschlusssammlung ist nach § 24 Abs. 7 WEG Pflicht: Jeder Beschluss – aus der Versammlung oder als Umlaufbeschluss – gehört fortlaufend nummeriert, mit Datum und Wortlaut hinein und muss jedem Eigentümer auf Verlangen vorgelegt werden. Digital heißt das: sofort nach der Versammlung erfassen, durchsuchbar ablegen und den Status (offen, in Umsetzung, erledigt, nichtig) pflegen. dooyah house bildet das als fortlaufend nummerierte, durchsuchbare Sammlung ab.

Der Gesetzestext in [§ 24 Abs. 7 WEG](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__24.html) verlangt konkret: Beschlüsse werden fortlaufend nummeriert und unverzüglich mit Datum in die Sammlung eingetragen – Anfechtungen und Aufhebungen müssen vermerkt werden. Eine Papier- oder Ordner-Lösung erfüllt das formal, wird aber schnell unübersichtlich, sobald mehrere Jahre und mehrere Umlaufbeschlüsse zusammenkommen. Digital geführt bedeutet: jeder Beschluss bekommt sofort eine Nummer, einen Status und ist über Volltextsuche wiederfindbar – egal ob er aus der Eigentümerversammlung oder aus einem Umlaufbeschluss stammt. dooyah house nummeriert fortlaufend (B1, B2, B3 …), hält vier Status nach (offen, in Umsetzung, erledigt, nichtig) und macht die Sammlung per Volltextsuche und Filter nach Jahr oder Status durchsuchbar. Der Verwalter muss die Sammlung jedem Eigentümer auf Verlangen vorlegen – im Eigentümer-Portal ist der Lesezugriff bereits eingerichtet, ohne dass zusätzliche Kopien verschickt werden müssen.

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Stand: 2026-10-15
Anbieter: dooyah house (FloriCore Software UG, Bayern, Deutschland)
Kanonische URL: https://www.dooyah.de/answers/beschlusssammlung-weg-digital-fuehren/

Hinweis: Diese Antwort ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung. Sie prüft keinen Einzelfall und enthält keine Zusage zu einem rechtlichen, steuerlichen oder aufsichtsrechtlichen Ergebnis. Maßgeblich sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und der jeweils aktuelle Gesetzesstand.
