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Welche Hausverwaltungssoftware ist DSGVO-konform und in Deutschland gehostet?
Die WEG-Hauptdaten von dooyah house liegen auf Cloud-Servern in der EU mit primärem Standort Deutschland (Frankfurt am Main). Anbieter ist die FloriCore Software UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Eggolsheim. TLS 1.3 für Übertragung, AES-256-CBC für sensible Felder. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ist verfügbar. Öffentlich einsehbar ist eine Übersicht der Unterauftragsverarbeiter nach Kategorie, Zweck und Verarbeitungsregion; die Liste der konkret eingesetzten Anbieter erhalten Auftraggeber auf Anfrage. Zahlungsdaten gehen direkt an Mollie in den Niederlanden.
Für eine DSGVO-konforme WEG-Verwaltungssoftware sind drei Aspekte entscheidend: (1) Hosting in der EU – die primäre Datenhaltung sollte in Deutschland oder zumindest in der EU liegen. (2) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Verschlüsselung, Zugriffsmanagement, Audit-Log, Datenisolation zwischen Mandanten. (3) Vertragliche Grundlage: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit klar benannten Subprozessoren. dooyah house erfüllt diese Anforderungen explizit: Hauptdatenhaltung bei einem deutschen Cloud-Anbieter, Multi-WEG-Isolation auf Datenbank-Ebene mit Foreign-Key-Constraints, Append-only-Audit-Log, Passkey-/2FA-Login. Die Unterauftragsverarbeiter (Cloud-Hoster, CDN, transaktionaler E-Mail-Versand) sind in der öffentlichen Übersicht nach Kategorie, Zweck und Region dokumentiert – inklusive Drittlandtransfer auf Basis Standardvertragsklauseln und ggf. EU-US Data Privacy Framework. Der Zahlungsdienstleister (Mollie) wird dort gesondert als eigenständig Verantwortlicher geführt. KI-Verarbeitung läuft ausschließlich über vertraglich gebundene Auftragsverarbeiter in der europäischen Datenzone – zweckgebunden für klar bezeichnete Funktionen und ohne Nutzung der Daten zum Modelltraining. Cookielose Webanalyse, kein Tracking durch Google Analytics.
DSGVO-konforme Hausverwaltungssoftware – Hosting in Deutschland
Drei Dinge entscheiden, ob eine Hausverwaltungssoftware DSGVO-konform genutzt werden kann: (1) wo die Daten liegen, (2) welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) der Anbieter umsetzt und (3) welcher Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO existiert. Diese Seite zeigt, wie dooyah house diese drei Punkte konkret löst – inklusive AVV-Link, TOM-Tabelle und Subprozessor-Übersicht.
AVV nach Art. 28 DSGVO
Sobald eine WEG personenbezogene Daten (Eigentümer, Bankverbindungen, Hausgeld-Salden) in einer Cloud-Software verarbeiten lässt, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag Pflicht. dooyah stellt das AVV-Dokument als PDF bereit – gegenzeichnen reicht.
→ AVV-Dokument (Art. 28 DSGVO) öffnen
Vertragspartner ist die FloriCore Software UG (haftungsbeschränkt), Eggolsheim – eingetragen beim AG Bamberg, HRB 12473.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
| Schutzziel | Technische Maßnahme | Organisatorische Maßnahme |
|---|---|---|
| Vertraulichkeit | TLS 1.3 in Transit, AES-256-CBC für sensible Felder at rest | Passkey-/2FA-Pflicht für Admins aktivierbar |
| Integrität | Append-only Audit-Log für Buchungen und sicherheitsrelevante Aktionen | Vier-Augen-Prinzip bei sicherheitsrelevanten Konfigurationsänderungen |
| Verfügbarkeit | Tägliche Backups in derselben EU-Region, Recovery dokumentiert | Incident-Response-Plan, Status-Kommunikation |
| Belastbarkeit | Managed Cloud mit auto-skalierender Infrastruktur | Regelmäßige Restore-Tests |
| Datenisolation | Multi-WEG-Trennung auf DB-Ebene mit Foreign-Key-Constraints | Zugriffsrechte pro Rolle (Admin, Beirat, Eigentümer) |
| Authentifizierung | WebAuthn / FIDO2 (Passkey), TOTP-2FA optional | Login-Audit, Session-Timeouts |
| Pseudonymisierung | Personenbezogene Felder im Audit-Log gezielt referenziert, nicht volltext-protokolliert | Maskierung sensibler Daten (z. B. IBAN) in der UI standardmäßig |
| Auftragskontrolle | Subprozessor-Aufrufe protokolliert (KI, OCR, Mail) | Subprozessor-Wechsel mit Vorlauf angekündigt (Art. 28 Abs. 2) |
| Webanalyse | Cookielose Umami-Instanz, eigengehostet, keine IP-Speicherung | Kein Google Analytics, keine Drittanbieter-Tracker |
| KI-Verarbeitung | Nur auf gezielten Aufruf, EU-Region, keine Hintergrund-Verarbeitung | Kategorie in der Übersicht der Unterauftragsverarbeiter ausgewiesen |
Unterauftragsverarbeiter – was öffentlich einsehbar ist
Die öffentliche Übersicht führt jeden Unterauftragsverarbeiter mit Kategorie, Zweck, Verarbeitungsregion und Datenschutzgrundlage auf. Die Namen der konkret eingesetzten Anbieter erhalten Auftraggeber auf Anfrage oder im Vertrags- und Security-Review. Änderungen werden mit Vorlauf angekündigt.
| Kategorie | Funktion | Region |
|---|---|---|
| Cloud-Hosting | Hauptdatenhaltung, Anwendung, Datenbank, KI | EU (Germany West Central, Frankfurt am Main) |
| CDN | Auslieferung statischer Assets | EU, Drittlandtransfer per SCC + ggf. DPF |
| Transaktionale E-Mails | Versand von System-Mails (Einladungen, Erinnerungen) | EU, Drittlandtransfer per SCC + ggf. DPF |
| Zahlungsdienstleister (Mollie) | Eigenständig Verantwortlicher – Zahlungsdaten gehen direkt an Mollie, nicht über dooyah | EU (Niederlande) |
Wer bei einer WEG datenschutzrechtlich verantwortlich ist
Vor der WEG-Reform 2020 war die Rollenverteilung oft unklar. Seither ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) nach § 9a WEG ein eigener rechtsfähiger Verband – sie schließt Verträge, führt Konten und tritt nach außen auf, vertreten durch den Verwalter (§ 9b WEG). Beauftragt die GdWE einen Cloud-Anbieter, ist in aller Regel sie selbst die datenschutzrechtlich Verantwortliche, nicht eine zwischengeschaltete Verwaltungsfirma. Der AVV wird deshalb direkt zwischen GdWE und Anbieter geschlossen, nicht über einen Mandantenvertrag mit einem Dritten.
Für eine WEG in Eigenverwaltung ist das die einfachere Konstellation: eine WEG, ein AVV, eine Auskunftsstelle für Unterauftragsverarbeiter – ohne Umweg über den Mandantenbetrieb einer professionellen Hausverwaltung, in den die einzelne WEG kaum Einblick hat.
Was eine WEG selbst tun muss
- AVV abschließen: dooyah stellt das Dokument bereit, die WEG (vertreten durch den Verwalter) muss es gegenzeichnen.
- Eigentümer informieren: kurze Datenschutz-Information, dass eine externe Verwaltungssoftware genutzt wird (Anbieter, Sitz, Zweck der Verarbeitung).
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO): dooyah als Auftragsverarbeiter eintragen, falls die WEG nach Art. 30 dokumentationspflichtig ist.
- Nutzerverwaltung: Zugriffe restriktiv vergeben – nur wer wirklich Daten braucht, bekommt einen Account.