Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der FloriCore Software UG (haftungsbeschränkt), Deutschland (nachfolgend „Anbieter“) und dem Nutzer von dooyah house (nachfolgend „Kunde“).
dooyah house ist eine Software-as-a-Service-Lösung für Eigentümergemeinschaften in Eigenverwaltung.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden und die Bestätigung durch den Anbieter zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software dooyah house als Online-Dienst zur Verfügung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf der Website. Die verfügbaren Funktionen, Nutzer- und Mitgliederlimits richten sich nach dem gewählten Abonnement-Plan.
Es wird eine Verfügbarkeit von 95% im Monatsdurchschnitt angestrebt. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.
§ 4 Preise und Zahlung
Jede neu angelegte Wohnungseigentümergemeinschaft startet mit einer kostenlosen, zeitlich befristeten Testphase von dreißig (30) Tagen, in der ohne Angabe von Zahlungsdaten der volle Funktionsumfang des Pro-Abos zur Verfügung steht. Die Testphase endet automatisch nach Ablauf der dreißig Tage; es erfolgt keine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement und keine automatische Abbuchung. Der Übergang in das Pro-Abo erfolgt ausschließlich durch eine aktive, kostenpflichtige Bestellung des Kunden (Opt-in). Schließt der Kunde kein Pro-Abo ab, wechselt die WEG nach Ablauf der Testphase in den dauerhaft kostenfreien Basis-Zugang. Der Basis-Zugang umfasst eine (1) Wohnungseigentümergemeinschaft mit bis zu zehn (10) Einheiten, das Eigentümer-Portal (bis zu 10 Zugänge), die Ablage von bis zu 50 Dokumenten mit insgesamt 200 MB sowie den dauerhaften lesenden Zugriff auf und den Export bereits vorhandener Daten. Nicht im Basis-Zugang enthalten sind die KI-gestützte Dokumentenerkennung, der Bankdatenimport sowie zusätzlicher Dokumentenspeicher über diesen Umfang hinaus; diese Funktionen und Leistungen sind dem Pro-Abo vorbehalten. Das Pro-Abo kostet 14,90 € brutto pro Monat (12,52 € netto zzgl. 19 % MwSt.) bzw. 149,00 € brutto pro Jahr (125,21 € netto zzgl. MwSt., entspricht zehn Monatspreisen) je verwalteter WEG mit bis zu 30 Einheiten. Für mehrere WEGs desselben Kunden können rabattierte Portfolio-Konditionen gelten; ab zehn WEGs, für größere WEGs oder bei individuellen Anforderungen wird ein individuelles Angebot erstellt. Vorsteuerabzugsberechtigte Kunden können die enthaltene Umsatzsteuer geltend machen.
Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V.. Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung: SEPA-Lastschrift und Kreditkarte (Visa, Mastercard).
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Einzug wird mindestens 5 Tage vor Fälligkeit angekündigt (Pre-Notification). Der Kunde kann einer Lastschrift innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum ohne Angabe von Gründen widersprechen. Fehlgeschlagene Lastschriften können zu Rücklastschriftgebühren führen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Im Falle einer Erstattung erfolgt die Rückzahlung auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 5 Kündigung
Das Abonnement kann jederzeit zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums (Monat oder Jahr) gekündigt werden.
Die Kündigung erfolgt über die Einstellungen im Kundenkonto.
Wirkung der Kündigung: Die Kündigung des Pro-Abos führt nicht zur Löschung der Daten. Die betroffene Wohnungseigentümergemeinschaft wechselt in den dauerhaft kostenfreien Basis-Zugang mit lesendem Zugriff auf die bereits vorhandenen Daten und der Möglichkeit, diese zu exportieren.
Vollständige Löschung der WEG: Der Kunde kann die vollständige und endgültige Löschung einer WEG jederzeit über die Einstellungen im Kundenkonto beantragen. Die WEG bleibt zunächst mindestens 30 Tage wiederherstellbar und abrufbar; längere Abruffristen aus einem Wechselantrag bleiben maßgeblich. Exportdateien und Download-Links bleiben während der maßgeblichen Abruffrist verfügbar. Vor der endgültigen Löschung muss ein vollständiger, serverseitig auf Vollständigkeit und Integrität geprüfter Export einschließlich der Beschluss-Snapshots, ResolutionRevisionen, Nachtragsblatt-PDFs, Jahresbericht- und Paketarchive, Erzeugungs- und Veröffentlichungsnachweise sowie sämtlicher §35a-Steuerfassungen mit ihren Original-PDFs erstellt und erhalten worden sein. Fehlende oder manipulierte erforderliche Original-PDFs verhindern den vollständigen Exportnachweis. Die vollständige Löschung erfolgt erst nach Ablauf der maßgeblichen Abruffrist, diesem Exportnachweis und einer ausdrücklichen dokumentierten Löschweisung. Beschluss-Nachtragsrevisionen, archivierte Jahresbericht- und Paketfassungen sowie eigenständige §35a-Steuerfassungen bleiben innerhalb der WEG unveränderlich und einzeln nicht löschbar. Historische Empfänger- und Akteursnamenssnapshots bleiben bei Löschung oder Anonymisierung eines Benutzerkontos Teil der Fassung; operative Kontoverweise werden gelöst. Die Aufbewahrung erfolgt im Vertrags- und Weisungskontext der WEG; die bestehende konservative Produktpolicy ist keine pauschale gesetzliche Frist. Archivzugriff und Archivdownloads sind auf WEG-Administratoren beschränkt. Die WEG bleibt für die Aufbewahrung exportierter Unterlagen verantwortlich. Verschlüsselte Sicherungskopien werden spätestens 90 Tage nach der Löschung gelöscht. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
Befristeter technischer Löschbeleg: Von der Löschung der WEG-Fachdaten getrennt bleibt ein minimaler technischer Löschbeleg befristet erhalten. Er enthält WEG-, Zyklus-, Weisungs- und Exportreferenzen, die Kennung der handelnden Person, Zeitpunkte, technische Grundcodes, Hashes sowie technische Integritäts- und Mengendaten; keine archivierten Fachdaten oder Originalbelege. Die konfigurierte technische Nachweisfrist beträgt standardmäßig 365 Tage ab Erfassung der Löschweisung. Eine spätere Löschautorisierung verlängert diese Frist nicht. Nach Ablauf der gespeicherten Frist wird der Löschbeleg automatisch gelöscht. Dies ist keine unbegrenzte Aufbewahrung personenbezogener Daten und keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
§ 6 Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FloriCore Software UG (haftungsbeschränkt), ladungsfähige Anschrift, E-Mail: info [at] dooyah.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie folgendes Formular ausfüllen und einsenden (nicht vorgeschrieben):
An FloriCore Software UG (haftungsbeschränkt), ladungsfähige Anschrift:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: dooyah house
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 7 Support
Der Anbieter stellt E-Mail-Support zu produktbezogenen Anfragen im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit. Telefonischer Support sowie Vor-Ort-Termine sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Bei Softwarefehlern (Bugs) bemüht sich der Anbieter um Behebung im Rahmen seiner Möglichkeiten. Ein Anspruch auf Support oder auf Behebung von Fehlern innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht.
§ 8 Pflichten und Eigenverantwortung des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur für rechtmäßige Zwecke zu nutzen und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
(2) Die Software unterstützt den Kunden bei Verwaltung, Dokumentation und Auswertung. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm eingegebenen, importierten oder ausgewählten Daten sowie für fachliche Entscheidungen, die er auf Grundlage der Software trifft. Der Anbieter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße technische Verarbeitung dieser Daten nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und dieser AGB. Automatisch erzeugte Ergebnisse, Berechnungen, Fristen und Auswertungen sind vor ihrer Verwendung durch den Kunden auf Plausibilität zu prüfen, insbesondere wenn sie Grundlage sicherheitsrelevanter, behördlicher, steuerlicher oder rechtlich erheblicher Entscheidungen sein sollen.
(3) Gesetzliche, behördliche, berufsgenossenschaftliche oder vertragliche Pflichten des Kunden bleiben von der Nutzung der Software unberührt. Die Software entbindet den Kunden insbesondere nicht von seinen eigenen Prüf-, Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten gegenüber Behörden, Unfallversicherungsträgern oder sonstigen Dritten. Die Verantwortung für die Einhaltung der für den Kunden geltenden Vorschriften liegt allein beim Kunden.
(4) Der Kunde ist gehalten, ihm zumutbare Sicherungen solcher Daten vorzunehmen, die er über die bereitgestellten Exportfunktionen ohne unverhältnismäßigen Aufwand exportieren kann. Die Verantwortlichkeit des Anbieters für angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellbarkeit der von ihm betriebenen Systeme (§ 9) bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Soweit Schäden darauf beruhen, dass der Kunde von der Software erzeugte Ergebnisse, Berechnungen, Fristen oder Auswertungen entgegen seinen Prüfpflichten ungeprüft als verbindliche Grundlage verwendet hat, ist ein Mitverschulden des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Die vorstehenden unbeschränkten Haftungstatbestände bleiben unberührt.
(4) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellbarkeit der von ihm betriebenen Systeme. Unabhängig davon ist der Kunde verpflichtet, ihm zumutbare Sicherungen solcher Daten vorzunehmen, die er über bereitgestellte Exportfunktionen ohne unverhältnismäßigen Aufwand exportieren kann, insbesondere vor umfangreichen Änderungen, Importen oder Löschungen. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.
(5) Bei einem Datenverlust ist ein Mitverschulden des Kunden nach § 254 BGB zu berücksichtigen, soweit der Schaden durch eine zumutbare, regelmäßige Datensicherung vermeidbar oder geringer ausgefallen wäre. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter /datenschutz abrufbar ist.
Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten des Kunden oder von durch den Kunden benannten Personen verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist unter /avv abrufbar und Bestandteil dieses Vertrages. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist unter /subprocessor abrufbar. Änderungen an der Liste werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die im Account hinterlegte Kontaktadresse mitgeteilt; der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung widersprechen.
§ 11 KI-gestützte Funktionen
(1) Der Anbieter setzt im Rahmen von dooyah house KI-gestützte Funktionen ein, die dem Kunden unverbindliche Vorschläge und Entwürfe bereitstellen. KI-generierte Inhalte stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte dar.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor der Verwendung auf Richtigkeit und Eignung zu prüfen. Die Verantwortung für die Nutzung und Veröffentlichung KI-generierter Inhalte liegt beim Kunden.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der ungeprüften Übernahme KI-generierter Inhalte entstehen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Soweit KI-gestützte Funktionen Gesetzesverweise oder rechtliche Informationen ausgeben, stellt dies keine Rechtsberatung dar.
(5) Der Anbieter behält sich vor, die eingesetzte KI-Technologie zu ändern oder durch alternative Lösungen zu ersetzen, sofern dies keine wesentliche Verschlechterung der Leistung darstellt. Die produktive KI-Verarbeitung erfolgt in einer europäischen Datenzone über vertraglich gebundene Auftragsverarbeiter.
(6) Eingabedaten des Kunden werden nicht für das Training von KI-Modellen verwendet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
§ 12 Datenportabilität und Anbieterwechsel (EU Data Act)
Gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854 (EU Data Act) hat der Kunde das Recht, seine Daten jederzeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu exportieren. Der Kunde kann jederzeit selbst über die Anwendung einen vollständigen Datenexport anstoßen; ergänzend stellt der Anbieter auf Anfrage einen Export innerhalb von 30 Tagen zur Verfügung.
Im Falle eines Anbieterwechsels stellt der Anbieter sicher, dass die Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung in einem interoperablen Format bereitgestellt werden. Die vollständige und unwiderrufliche Löschung der WEG-Fachdaten erfolgt nur unter den Bedingungen gemäß § 5: nach Ablauf der maßgeblichen Abruffrist, einem vollständigen, serverseitig auf Vollständigkeit und Integrität geprüften Gesamtexport und einer ausdrücklichen dokumentierten Löschweisung. Weder die Kündigung des Pro-Abos noch der Ablauf der Abruffrist allein lösen die Löschung aus. Die in § 5 und im Auftragsverarbeitungsvertrag beschriebenen begrenzten Aufbewahrungen bleiben unberührt.
§ 13 Leistungs- und Preisänderungen
Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software zu erweitern, zu ändern oder anzupassen, sofern dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt.
Preisänderungen werden dem Kunden ebenfalls mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Bei wesentlichen Verschlechterungen des Leistungsumfangs oder Preiserhöhungen hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.
§ 14 Änderung der AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Über Änderungen wird der Kunde mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Stimmt der Kunde den geänderten AGB nicht zu, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. In diesem Fall steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung zu.
Anpassungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach den Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) sowie Änderungen der Unterauftragsverarbeiter nach dem in § 10 und im AVV geregelten Verfahren sind keine Änderungen dieser AGB im Sinne dieses Paragrafen. Für sie gelten ausschließlich die dort geregelten Voraussetzungen, Mitteilungs- und Widerspruchsrechte. Alle übrigen Änderungen des AVV werden wie Änderungen dieser AGB behandelt.
§ 15 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist der Sitz des Anbieters.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.