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Wie berechnet sich eine Hausgeld-Nachzahlung in der WEG?

Die Hausgeld-Nachzahlung ist die positive Abrechnungsspitze einer Einheit: ihr Kostenanteil laut Jahresabrechnung (verteilt nach dem jeweiligen Schlüssel) minus die für sie beschlossenen Hausgeld-Vorschüsse laut Wirtschaftsplan. Liegt der Kostenanteil über den Soll-Vorschüssen, entsteht eine Nachzahlung; liegt er darunter, ein Guthaben. Über die Nachschüsse beschließt die Eigentümerversammlung (§ 28 Abs. 2 WEG).

Rechenweg pro Einheit: (1) Gesamtkosten des Jahres je Kostenart aus der Jahresabrechnung. (2) Je Kostenart nach dem hinterlegten Verteilerschlüssel (Miteigentumsanteil, Wohnfläche, Verbrauch, pro Einheit …) den Anteil der Einheit bestimmen. (3) Anteile aufsummieren = Kostenanteil der Einheit. (4) Davon die für die Einheit beschlossenen Soll-Vorschüsse laut Wirtschaftsplan abziehen. Das Ergebnis ist die Abrechnungsspitze: positiv = Nachzahlung, negativ = Guthaben. Wichtig: Es zählen die beschlossenen Soll-Vorschüsse, nicht die tatsächlich gezahlten — ausstehende Hausgelder bleiben getrennt als offene Forderung der Gemeinschaft bestehen.

Beispielrechnung (eine Einheit)

SchrittBetrag
Kostenanteil der Einheit laut Jahresabrechnung3.600 €
Beschlossene Soll-Vorschüsse (12 × 280 € Hausgeld)− 3.360 €
Abrechnungsspitze = Nachzahlung240 €

Läge der Kostenanteil bei 3.200 €, ergäbe sich stattdessen ein Guthaben von 160 €. Hat die Einheit im Jahr nur 3.000 € tatsächlich gezahlt, bleiben die fehlenden 360 € als offene Forderung bestehen — unabhängig von der Abrechnungsspitze.

Automatisch statt per Hand

Mit dooyah house entsteht die Einzelabrechnung je Einheit aus dem Buchungsjournal — inklusive Kostenanteil, Soll-Vorschüssen und Abrechnungsspitze. Die voraussichtliche monatliche Vorauszahlung lässt sich vorab mit dem kostenlosen Hausgeld-Rechner durchspielen; die endgültige Nachzahlung ergibt sich erst aus der Jahresabrechnung.