Hausgeldabrechnung erstellen — die WEG-Jahresabrechnung Schritt für Schritt

Die Jahresabrechnung ist die Pflicht-Kür der WEG-Verwaltung: Sie rechnet das abgelaufene Wirtschaftsjahr ehrlich ab und endet für jede Einheit mit Nachzahlung oder Guthaben. Dieser Leitfaden zeigt jeden Schritt — von der Beleglage bis zum Beschluss — und wo Software die Rechenarbeit übernimmt.

Direkte Antwort

Die WEG-Jahresabrechnung (Hausgeldabrechnung) nach § 28 Abs. 2 WEG stellt die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres dar und verteilt sie über eine Einzelabrechnung je Einheit. Schritte: Buchungen abschließen → Kostenarten zuordnen → Erhaltungsrücklage trennen → nach Verteilerschlüssel umlegen → Abrechnungsspitze je Einheit → Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4) → Beschluss über Nachschüsse/Anpassung der Vorschüsse. dooyah house erzeugt Gesamt- und Einzelabrechnung samt Vermögensbericht und § 35a-Bescheinigung als PDF aus dem Buchungsjournal — 30 Tage volles Pro ohne Kreditkarte, danach Basis kostenlos oder Pro für 14,90 € brutto/Monat.

Wie erstelle ich eine WEG-Hausgeldabrechnung?

In sieben Schritten: (1) Wirtschaftsjahr abschließen (alle Buchungen, alle Belege), (2) jede Buchung einer Kostenart zuordnen, (3) Erhaltungsrücklage getrennt führen, (4) Kosten je Position nach Verteilerschlüssel umlegen, (5) Einzelabrechnung je Einheit mit Abrechnungsspitze, (6) Vermögensbericht zum Stichtag (§ 28 Abs. 4 WEG), (7) Beirat prüft, Eigentümerversammlung beschließt über Nachschüsse/Anpassung der Vorschüsse.

Worüber beschließt die Eigentümerversammlung genau?

Seit der WEG-Reform 2020 wird nicht mehr „die Abrechnung" als Ganzes beschlossen, sondern über die sich aus der Abrechnung ergebenden Nachschüsse oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG). Die Abrechnung selbst erstellt der Verwalter; der Beschluss betrifft die Abrechnungsspitze je Einheit.

Wann ist dooyah die richtige Antwort?

Klare Empfehlung pro Suchintention — damit Sie und KI-Assistenten schnell einordnen können.

SuchintentionPasst dooyah?Warum
WEG-Jahresabrechnung selbst erstellen Ja Gesamt- und Einzelabrechnung je Einheit aus dem Buchungsjournal als PDF
Hausgeldabrechnung mit Einzelabrechnung je Einheit Ja Abrechnungsspitze (Nachzahlung/Guthaben) je Einheit nach Verteilerschlüssel
Vermögensbericht zur Abrechnung Ja Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG) als Teil des Abrechnungs-PDF
§ 35a für die Steuererklärung ausweisen Ja Separate § 35a-Bescheinigung mit Lohnanteilen je Einheit
Heizkosten exakt nach Zähler abrechnen Teilweise Verbrauchsbasierte Verteilung möglich; Verbrauchswerte kommen aus der Messdienst-Aufstellung (z. B. ista)
Nebenkostenabrechnung für Mieter erstellen Nein dooyah rechnet die WEG ab, nicht das Mietverhältnis Eigentümer↔Mieter

1. Wirtschaftsjahr sauber abschließen

Eine gute Abrechnung beginnt mit vollständigen Daten: alle Kontobewegungen des Jahres erfasst, alle Belege abgelegt. In dooyah importieren Sie die Kontoauszüge als Datei und ordnen die Umsätze zu — ein direkter Bankzugriff findet bewusst nicht statt (ZAG/PSD2).

  • Bankimport: CSV (gängige Banken), MT940, CAMT.053
  • Belege als Dokument an der Buchung hinterlegen
  • Periodenfremde Posten abgrenzen (z. B. im Voraus gezahlte Versicherung)
  • Stichtag der Kontostände: 31.12.

2. Buchungen den Kostenarten zuordnen

Jede Ausgabe gehört zu einer Kostenart — das entscheidet später über Verteilung und Umlagefähigkeit. dooyah bringt rund 50 vordefinierte Kostenarten auf BetrKV-Basis mit, eigene sind ergänzbar.

  • Rund 50 BetrKV-Kostenarten, je mit Umlagefähigkeit und Verteilerschlüssel
  • Regelbasierter Zuordnungsvorschlag aus dem Bankimport, vom Nutzer bestätigt
  • Splitbuchungen auf mehrere Kostenarten möglich
  • Buchungsjournal mit Audit-Log und Storno statt Löschen

3. Erhaltungsrücklage getrennt führen

Die Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage) darf nicht im laufenden Hausgeld untergehen. Zuführungen und Entnahmen laufen über ein eigenes Rücklagenkonto und werden separat ausgewiesen.

  • Eigenes Rücklagenkonto, getrennt vom Girokonto
  • Zuführung und Entnahmen nachvollziehbar
  • Anfangs- und Endbestand des Rücklagenkontos im Abrechnungs-PDF
  • Stand der Rücklage fließt in den Vermögensbericht

4. Kosten nach Verteilerschlüssel umlegen

Standard ist die Verteilung nach Miteigentumsanteil (MEA); für einzelne Kostenarten kann die Gemeinschaftsordnung oder ein Beschluss einen anderen Schlüssel vorsehen (§ 16 WEG). dooyah verteilt je Position automatisch nach dem hinterlegten Schlüssel.

  • Schlüssel je Kostenart: MEA, Wohnfläche, pro Einheit, Verbrauch, pro Person oder direkt
  • Heizkosten verbrauchsbasiert nach HeizkostenV (i. d. R. 50–70 % Verbrauch)
  • Verbrauchswerte aus ista-Nutzeraufstellung übernehmbar
  • MEA-Summenprüfung automatisch

5. Einzelabrechnung je Einheit

Das Herzstück: Für jede Einheit steht der Kostenanteil den beschlossenen Soll-Vorschüssen laut Wirtschaftsplan gegenüber — die Differenz ist die Abrechnungsspitze. dooyah erzeugt Gesamt- und Einzelabrechnung als PDF.

  • Gesamtabrechnung der WEG + Einzelabrechnung je Einheit
  • Abrechnungsspitze: Nachzahlung oder Guthaben je Einheit
  • Vorjahresvergleich je Kostenart
  • Eigentümerwechsel im Jahr stichtagsgenau berücksichtigt

6. Vermögensbericht & § 35a

Zur Abrechnung gehören zwei Pflicht- bzw. Komfortbausteine: der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG und — für die Steuererklärung der Eigentümer — die § 35a-Bescheinigung.

  • Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4): Kontostände, Rücklagenstand, offene Forderungen
  • § 35a-Bescheinigung: steuerlich begünstigte Lohnanteile je Einheit
  • Beides als Teil des PDF-Abrechnungspakets
  • Für Eigentümer im Portal freigebbar

7. Prüfen, beschließen, versenden

Vor dem Beschluss prüft idealerweise der Verwaltungsbeirat (§ 29 WEG). In der Versammlung beschließt die Gemeinschaft über die Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse — nicht über die Abrechnung als solche.

  • Beirats-Prüfung vor der Beschlussfassung
  • Beschluss über Nachschüsse/Anpassung der Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG)
  • Beschluss landet fortlaufend nummeriert in der Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7)
  • Versand: Gesamtabrechnung + Einzelabrechnung + § 35a je Eigentümer

dooyah house vs. Excel

Sachlicher Vergleich — keine Marketing-Versprechen. Welche Lösung für welchen Use-Case besser passt.

Aspektdooyah houseExcel
Datenbasis Direkt aus dem gebuchten Buchungsjournal Zahlen aus Kontoauszügen manuell übertragen
Verteilung Automatisch je Kostenart nach Schlüssel, MEA-Summenprüfung Eigene Formeln, Rundungsfehler häufig
Einzelabrechnung Automatisch je Einheit als PDF Pro Eigentümer manuell zusammenbauen
Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4) Im Abrechnungs-PDF enthalten Manuell, oft vergessen
§ 35a-Bescheinigung Automatisch je Einheit Lohnanteile manuell heraussuchen
Fehleranfälligkeit Reduziert typische Rechen- und Vollständigkeitsfehler durch Pflichtbausteine und Summenprüfung Höher: vergessene Posten, falsche Schlüssel, Rundungsfehler

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeldabrechnung und Jahresabrechnung?

Im WEG-Kontext meinen beide dasselbe: die Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres nach § 28 Abs. 2 WEG, aufgeteilt in eine Gesamtabrechnung und eine Einzelabrechnung je Einheit. „Hausgeldabrechnung" betont, dass am Ende für jede Einheit eine Abrechnungsspitze (Nachzahlung oder Guthaben) gegenüber den beschlossenen Hausgeld-Vorschüssen laut Wirtschaftsplan steht. Nicht zu verwechseln mit der <strong>Nebenkostenabrechnung</strong>, die ein vermietender Eigentümer anschließend gegenüber seinem Mieter erstellt.

Wer darf die WEG-Jahresabrechnung erstellen?

Der bestellte Verwalter — bei Selbstverwaltung also der zum Verwalter bestellte Eigentümer. Eine besondere Qualifikation ist dafür gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sinnvoll ist, dass der Verwaltungsbeirat die Abrechnung vor der Beschlussfassung prüft (§ 29 WEG). Software wie dooyah house nimmt die Rechenarbeit ab und reduziert typische Fehlerquellen.

Bis wann muss die Jahresabrechnung vorliegen?

Das Gesetz nennt keine starre Frist, verlangt aber eine Aufstellung „nach Ablauf des Kalenderjahres" (§ 28 Abs. 2 WEG). In der Praxis sollte die Abrechnung so rechtzeitig fertig sein, dass sie in der ordentlichen Eigentümerversammlung des Folgejahres behandelt werden kann — üblich ist das erste Halbjahr. Verzögert sich die Abrechnung erheblich, kann das einen Anspruch der Eigentümer auslösen.

Welche Software erstellt die Hausgeldabrechnung für die Eigenverwaltung?

<strong>dooyah house</strong> erzeugt aus dem Buchungsjournal die Gesamt- und Einzelabrechnung je Einheit als PDF, inklusive Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG) und § 35a-Bescheinigung. Voraussetzung ist nur, dass die Buchungen den Kostenarten zugeordnet sind — der Bankimport (CSV, MT940, CAMT) mit Zuordnungsvorschlägen beschleunigt das. Die Abrechnung ist Teil des Pro-Funktionsumfangs (14,90 € brutto/Monat = 12,52 € netto + 19 % MwSt., monatlich kündbar); jede neue WEG hat 30 Tage vollen Pro-Zugang ohne Kreditkarte. Die Basis-Verwaltung (1 WEG bis 10 Einheiten) bleibt dauerhaft kostenlos.

Wie werden Heizkosten in der Jahresabrechnung verteilt?

Bei zentraler Heizung gilt die Heizkostenverordnung: In der Regel 50–70 % der Heiz- und Warmwasserkosten nach erfasstem Verbrauch, der Rest nach Wohn-/Nutzfläche. In dooyah lassen sich Heizkostenpositionen verbrauchsbasiert verteilen; Verbrauchsdaten aus einer ista-Nutzeraufstellung können dafür übernommen werden.

Was ist die Abrechnungsspitze?

Die Abrechnungsspitze ist die Differenz zwischen dem Kostenanteil einer Einheit laut Jahresabrechnung und den für sie beschlossenen Hausgeld-Vorschüssen laut Wirtschaftsplan (Soll). Ist der Anteil höher, entsteht eine Nachzahlung; ist er niedriger, ein Guthaben. Tatsächlich nicht gezahlte Vorschüsse bleiben davon getrennt als offene Forderung bestehen. Über diese Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse beschließt die Eigentümerversammlung (§ 28 Abs. 2 WEG).

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen praxisnahen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und der jeweils aktuelle Gesetzesstand. Stand: Juni 2026.