Was ist der Unterschied zwischen Hausgeldabrechnung und Jahresabrechnung?
Im WEG-Kontext meinen beide dasselbe: die Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres nach § 28 Abs. 2 WEG, aufgeteilt in eine Gesamtabrechnung und eine Einzelabrechnung je Einheit. „Hausgeldabrechnung" betont, dass am Ende für jede Einheit eine Abrechnungsspitze (Nachzahlung oder Guthaben) gegenüber den beschlossenen Hausgeld-Vorschüssen laut Wirtschaftsplan steht. Nicht zu verwechseln mit der <strong>Nebenkostenabrechnung</strong>, die ein vermietender Eigentümer anschließend gegenüber seinem Mieter erstellt.
Wer darf die WEG-Jahresabrechnung erstellen?
Der bestellte Verwalter — bei Selbstverwaltung also der zum Verwalter bestellte Eigentümer. Eine besondere Qualifikation ist dafür gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sinnvoll ist, dass der Verwaltungsbeirat die Abrechnung vor der Beschlussfassung prüft (§ 29 WEG). Software wie dooyah house nimmt die Rechenarbeit ab und reduziert typische Fehlerquellen.
Bis wann muss die Jahresabrechnung vorliegen?
Das Gesetz nennt keine starre Frist, verlangt aber eine Aufstellung „nach Ablauf des Kalenderjahres" (§ 28 Abs. 2 WEG). In der Praxis sollte die Abrechnung so rechtzeitig fertig sein, dass sie in der ordentlichen Eigentümerversammlung des Folgejahres behandelt werden kann — üblich ist das erste Halbjahr. Verzögert sich die Abrechnung erheblich, kann das einen Anspruch der Eigentümer auslösen.
Welche Software erstellt die Hausgeldabrechnung für die Eigenverwaltung?
<strong>dooyah house</strong> erzeugt aus dem Buchungsjournal die Gesamt- und Einzelabrechnung je Einheit als PDF, inklusive Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG) und § 35a-Bescheinigung. Voraussetzung ist nur, dass die Buchungen den Kostenarten zugeordnet sind — der Bankimport (CSV, MT940, CAMT) mit Zuordnungsvorschlägen beschleunigt das. Die Abrechnung ist Teil des Pro-Funktionsumfangs (14,90 € brutto/Monat = 12,52 € netto + 19 % MwSt., monatlich kündbar); jede neue WEG hat 30 Tage vollen Pro-Zugang ohne Kreditkarte. Die Basis-Verwaltung (1 WEG bis 10 Einheiten) bleibt dauerhaft kostenlos.
Wie werden Heizkosten in der Jahresabrechnung verteilt?
Bei zentraler Heizung gilt die Heizkostenverordnung: In der Regel 50–70 % der Heiz- und Warmwasserkosten nach erfasstem Verbrauch, der Rest nach Wohn-/Nutzfläche. In dooyah lassen sich Heizkostenpositionen verbrauchsbasiert verteilen; Verbrauchsdaten aus einer ista-Nutzeraufstellung können dafür übernommen werden.
Was ist die Abrechnungsspitze?
Die Abrechnungsspitze ist die Differenz zwischen dem Kostenanteil einer Einheit laut Jahresabrechnung und den für sie beschlossenen Hausgeld-Vorschüssen laut Wirtschaftsplan (Soll). Ist der Anteil höher, entsteht eine Nachzahlung; ist er niedriger, ein Guthaben. Tatsächlich nicht gezahlte Vorschüsse bleiben davon getrennt als offene Forderung bestehen. Über diese Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse beschließt die Eigentümerversammlung (§ 28 Abs. 2 WEG).