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Wie prüfe ich als Beirat die WEG-Jahresabrechnung?

Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht den Verwalter; er prüft Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung vor der Beschlussfassung und versieht sie mit einer Stellungnahme (§ 29 Abs. 2 WEG). Die Prüfung umfasst vor allem: Stimmen die Kontostände mit der Bank überein, ist die Erhaltungsrücklage sauber getrennt, sind die Verteilerschlüssel richtig angewandt und ist die Abrechnungsspitze je Einheit nachvollziehbar.

Die Beiratsprüfung ist keine Wirtschaftsprüfung, sondern eine Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung im Interesse der Eigentümer. Ziel ist, der Versammlung eine fundierte Empfehlung zur Beschlussfassung zu geben. Der Beirat hat dafür ein Einsichtsrecht in die Unterlagen. Sinnvoll ist eine strukturierte Checkliste: (1) Vollständigkeit der Belege, (2) Abgleich der Konten-Endstände mit den Bankauszügen zum 31.12., (3) getrennte Führung der Erhaltungsrücklage (Zuführung/Entnahmen), (4) korrekte Verteilerschlüssel je Kostenart, (5) Nachvollziehbarkeit der Abrechnungsspitze je Einheit, (6) Vorhandensein des Vermögensberichts (§ 28 Abs. 4 WEG) und der § 35a-Bescheinigung. Mit einer Software, die dem Beirat Lesezugriff gibt, lässt sich das ohne Aktenordner erledigen.

Prüf-Checkliste für den Beirat

PrüfpunktWorauf achten
Belege vollständigZu jeder wesentlichen Ausgabe ein Beleg; Stichproben bei großen Posten
Konten-EndständeEndsaldo Giro- und Rücklagenkonto stimmt mit dem Bankauszug zum 31.12. überein
ErhaltungsrücklageGetrennt vom laufenden Geld; Zuführung und Entnahmen nachvollziehbar
VerteilerschlüsselJe Kostenart der richtige Schlüssel (MEA, Fläche, Verbrauch …) gemäß Gemeinschaftsordnung
AbrechnungsspitzeKostenanteil minus beschlossene Soll-Vorschüsse; Summe der Einzelanteile = Gesamtabrechnung
VermögensberichtVorhanden (§ 28 Abs. 4 WEG): Kontostände, Rücklagenstand, offene Forderungen
§ 35a-BescheinigungLohnanteile je Einheit ausgewiesen

Prüfen mit Lesezugriff statt Aktenordner

In dooyah house erhält der Beirat eine eigene Rolle mit Lesezugriff. Über das Portal sind die freigegebene Jahresabrechnung, die Einzelabrechnungen, der Vermögensbericht und die Kontenstände einsehbar — die Prüfung läuft am Bildschirm, die Stellungnahme für die Versammlung entsteht auf dieser Basis.