Direkte Antwort
Wie erstelle ich den Vermögensbericht einer WEG (§ 28 Abs. 4 WEG)?
Der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG ist seit der WEG-Reform 2020 Pflicht: Der Verwalter (oder bei Selbstverwaltung der bestellte Eigentümer-Verwalter) muss nach Ablauf des Kalenderjahres den Stand der Erhaltungsrücklage und das wesentliche Gemeinschaftsvermögen darstellen — typischerweise Bankguthaben auf Giro- und Rücklagenkonto sowie offene Forderungen. Mit dooyah house entstehen die Kontostände und offenen Forderungen zum Stichtag automatisch als Teil des Jahresabrechnungs-PDF.
Der Vermögensbericht ist seit dem WEMoG (WEG-Reform 2020) ein eigenständiger, gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der WEG-Verwaltung — getrennt von der Jahresabrechnung. § 28 Abs. 4 WEG verlangt, dass der Verwalter nach Ablauf des Kalenderjahres einen Vermögensbericht erstellt, der (1) den Stand der Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage) und (2) eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthält. In der Praxis gehören dazu die Kontostände zum Stichtag (Girokonto und Rücklagenkonto), offene Hausgeld-Forderungen gegen einzelne Eigentümer und wesentliche Verbindlichkeiten. Der Vermögensbericht ist jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen; er macht transparent, was der Gemeinschaft zum Jahreswechsel tatsächlich gehört — anders als die Jahresabrechnung, die den Fluss von Einnahmen und Ausgaben über das Jahr abbildet.
Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG — kurz erklärt
Der Vermögensbericht ist die jährliche Stichtags-Aufstellung dessen, was der Eigentümergemeinschaft gehört: Stand der Erhaltungsrücklage plus wesentliches Gemeinschaftsvermögen. Er ist seit der WEG-Reform 2020 Pflicht (§ 28 Abs. 4 WEG), getrennt von der Jahresabrechnung, und jedem Eigentümer zur Verfügung zu stellen.
Kurz: Kontostände zum 31.12. → Stand der Erhaltungsrücklage → offene Forderungen → fertig (wesentliche Verbindlichkeiten bei Bedarf ergänzen). Mit dooyah house entstehen die Kontostände und offenen Forderungen automatisch aus den gebuchten Daten als Teil des Jahresabrechnungs-PDF.
Was gehört in den Vermögensbericht?
| Bestandteil | Inhalt |
|---|---|
| Stand der Erhaltungsrücklage | Pflichtangabe nach § 28 Abs. 4 WEG — der Stand (Ist-Bestand) der Instandhaltungsrücklage zum Stichtag |
| Bankguthaben (Aktiva) | Kontostände von Girokonto und Rücklagenkonto zum 31.12. |
| Forderungen | Offene Hausgelder / rückständige Nachschüsse einzelner Eigentümer |
| Verbindlichkeiten (Passiva) | Wesentliche offene Verpflichtungen der Gemeinschaft zum Stichtag |
| Wesentliches Gemeinschaftsvermögen | Weitere nennenswerte Vermögenswerte, soweit für die Eigentümer relevant |
Der Vermögensbericht ist eine Vermögensübersicht, keine kaufmännische Bilanz: Es geht um Transparenz für die Eigentümer, nicht um eine doppelte Buchführung. Maßgeblich sind Rücklagenstand und das wesentliche Vermögen.
So entsteht der Vermögensbericht in dooyah house
dooyah house ist auf die WEG-Eigenverwaltung zugeschnitten. Der Vermögensbericht wird nicht separat getippt, sondern aus den ohnehin gebuchten Daten zum Stichtag abgeleitet:
| Datenquelle | Beitrag zum Vermögensbericht |
|---|---|
| Giro- und Rücklagenkonto | Kontostände zum 31.12. fließen als Aktiva in den Bericht — getrennt nach laufendem Konto und Erhaltungsrücklage. |
| Buchungsjournal | Liefert die Bewegungen, aus denen sich Anfangs- und Endbestand der Konten ergeben. |
| Hausgeld-Sollstellung | Offene Forderungen (rückständige Hausgelder) werden als Passiva/Forderungen ausgewiesen. |
| Jahresabrechnungs-Paket | Der Vermögensbericht liegt als eigene Sektion im PDF-Paket neben Gesamt- und Einzelabrechnung. |
Der Vermögensbericht ist Teil des Pro-Funktionsumfangs (14,90 € brutto/Monat, monatlich kündbar). Jede neue WEG startet mit 30 Tagen vollem Pro-Zugang ohne Kreditkarte — der Vermögensbericht ist darin enthalten.