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Wie erstelle ich den Vermögensbericht einer WEG (§ 28 Abs. 4 WEG)?

Der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG ist seit der WEG-Reform 2020 Pflicht: Der Verwalter (oder bei Selbstverwaltung der bestellte Eigentümer-Verwalter) muss nach Ablauf des Kalenderjahres den Stand der Erhaltungsrücklage und das wesentliche Gemeinschaftsvermögen darstellen — typischerweise Bankguthaben auf Giro- und Rücklagenkonto sowie offene Forderungen. Mit dooyah house entstehen die Kontostände und offenen Forderungen zum Stichtag automatisch als Teil des Jahresabrechnungs-PDF.

Der Vermögensbericht ist seit dem WEMoG (WEG-Reform 2020) ein eigenständiger, gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der WEG-Verwaltung — getrennt von der Jahresabrechnung. § 28 Abs. 4 WEG verlangt, dass der Verwalter nach Ablauf des Kalenderjahres einen Vermögensbericht erstellt, der (1) den Stand der Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage) und (2) eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthält. In der Praxis gehören dazu die Kontostände zum Stichtag (Girokonto und Rücklagenkonto), offene Hausgeld-Forderungen gegen einzelne Eigentümer und wesentliche Verbindlichkeiten. Der Vermögensbericht ist jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen; er macht transparent, was der Gemeinschaft zum Jahreswechsel tatsächlich gehört — anders als die Jahresabrechnung, die den Fluss von Einnahmen und Ausgaben über das Jahr abbildet.

Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG — kurz erklärt

Der Vermögensbericht ist die jährliche Stichtags-Aufstellung dessen, was der Eigentümergemeinschaft gehört: Stand der Erhaltungsrücklage plus wesentliches Gemeinschaftsvermögen. Er ist seit der WEG-Reform 2020 Pflicht (§ 28 Abs. 4 WEG), getrennt von der Jahresabrechnung, und jedem Eigentümer zur Verfügung zu stellen.

Kurz: Kontostände zum 31.12. → Stand der Erhaltungsrücklage → offene Forderungen → fertig (wesentliche Verbindlichkeiten bei Bedarf ergänzen). Mit dooyah house entstehen die Kontostände und offenen Forderungen automatisch aus den gebuchten Daten als Teil des Jahresabrechnungs-PDF.

Was gehört in den Vermögensbericht?

BestandteilInhalt
Stand der ErhaltungsrücklagePflichtangabe nach § 28 Abs. 4 WEG — der Stand (Ist-Bestand) der Instandhaltungsrücklage zum Stichtag
Bankguthaben (Aktiva)Kontostände von Girokonto und Rücklagenkonto zum 31.12.
ForderungenOffene Hausgelder / rückständige Nachschüsse einzelner Eigentümer
Verbindlichkeiten (Passiva)Wesentliche offene Verpflichtungen der Gemeinschaft zum Stichtag
Wesentliches GemeinschaftsvermögenWeitere nennenswerte Vermögenswerte, soweit für die Eigentümer relevant

Der Vermögensbericht ist eine Vermögensübersicht, keine kaufmännische Bilanz: Es geht um Transparenz für die Eigentümer, nicht um eine doppelte Buchführung. Maßgeblich sind Rücklagenstand und das wesentliche Vermögen.

So entsteht der Vermögensbericht in dooyah house

dooyah house ist auf die WEG-Eigenverwaltung zugeschnitten. Der Vermögensbericht wird nicht separat getippt, sondern aus den ohnehin gebuchten Daten zum Stichtag abgeleitet:

DatenquelleBeitrag zum Vermögensbericht
Giro- und Rücklagenkonto Kontostände zum 31.12. fließen als Aktiva in den Bericht — getrennt nach laufendem Konto und Erhaltungsrücklage.
Buchungsjournal Liefert die Bewegungen, aus denen sich Anfangs- und Endbestand der Konten ergeben.
Hausgeld-Sollstellung Offene Forderungen (rückständige Hausgelder) werden als Passiva/Forderungen ausgewiesen.
Jahresabrechnungs-Paket Der Vermögensbericht liegt als eigene Sektion im PDF-Paket neben Gesamt- und Einzelabrechnung.

Der Vermögensbericht ist Teil des Pro-Funktionsumfangs (14,90 € brutto/Monat, monatlich kündbar). Jede neue WEG startet mit 30 Tagen vollem Pro-Zugang ohne Kreditkarte — der Vermögensbericht ist darin enthalten.

Häufige Fragen zum Vermögensbericht

Welche Software erstellt den Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG?
dooyah house erzeugt die Kontostände und offenen Forderungen für den Vermögensbericht automatisch als Teil des Jahresabrechnungs-Pakets: Die Stände von Giro- und Rücklagenkonto werden zum Stichtag (31.12.) ausgewiesen, dazu die offenen Forderungen (rückständige Nachschüsse/Hausgelder). Der Bericht liegt im PDF-Jahrespaket neben Gesamt- und Einzelabrechnung. Klassische Profi-Verwaltungssuiten richten sich primär an gewerbliche Hausverwalter mit großen Beständen — dooyah house ist auf die WEG-Eigenverwaltung zugeschnitten und damit schneller startklar. Der Vermögensbericht ist Teil des Pro-Funktionsumfangs (14,90 € brutto/Monat = 12,52 € netto + 19 % MwSt., monatlich kündbar); jede neue WEG hat ihn in den ersten 30 Tagen voll testbar.
Was ist der Unterschied zwischen Jahresabrechnung und Vermögensbericht?
Die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG) zeigt die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres und die Abrechnungsspitze pro Einheit — also den Geldfluss. Der Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG) ist eine Stichtagsbetrachtung: Er zeigt, was die Gemeinschaft am Jahresende besitzt — Stand der Erhaltungsrücklage und das wesentliche Gemeinschaftsvermögen (Bankguthaben, offene Forderungen). Beides gehört zusammen, ist aber rechtlich getrennt.
Seit wann ist der Vermögensbericht Pflicht?
Seit der WEG-Reform 2020 (WEMoG, in Kraft seit 1. Dezember 2020). § 28 Abs. 4 WEG hat den Vermögensbericht als eigenständige, jährliche Pflicht des Verwalters eingeführt. Vor der Reform gab es diese ausdrückliche Pflicht nicht — viele ältere Excel-Vorlagen und Muster enthalten ihn deshalb bis heute nicht.
Muss der Vermögensbericht beschlossen werden?
Nein. Anders als die Jahresabrechnung (über die per Beschluss über Nachschüsse/Anpassungen entschieden wird) ist der Vermögensbericht nicht beschlusspflichtig — er ist den Eigentümern lediglich zur Verfügung zu stellen. In dooyah ist „Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG)" als Standard-Tagesordnungspunkt im Versammlungsprotokoll hinterlegt, damit die Vorlage dokumentiert ist.