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Wie weise ich § 35a (Handwerkerleistungen) in der WEG-Abrechnung aus?

Nach § 35a EStG können selbstnutzende Wohnungseigentümer die in der Jahresabrechnung enthaltenen Lohn-, Arbeits- und Fahrtkosten (nicht Material) steuerlich geltend machen: 20 % der Handwerkerleistungen (höchstens 1.200 € pro Jahr) und 20 % der haushaltsnahen Dienstleistungen (höchstens 4.000 € pro Jahr). Voraussetzung ist die Nutzung der eigenen Wohnung; bei Vermietung gilt § 35a nicht für den Eigentümer. Der Nachweis erfolgt über die Jahresabrechnung oder eine gesonderte Bescheinigung, die die begünstigten Lohnanteile je Einheit ausweist; dooyah house erstellt dafür im Pro-Abo die Bescheinigung haushaltsnaher Leistungen. Über die steuerliche Anerkennung entscheidet das Finanzamt.

§ 35a EStG begünstigt nur den Arbeits-, Lohn- und Fahrtkostenanteil von Leistungen, nicht das Material. In einer WEG fallen solche Kosten laufend an: Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Wartung von Heizung und Aufzug, kleinere Reparaturen. Ein selbstnutzender Eigentümer kann seinen Anteil daran in der eigenen Einkommensteuererklärung absetzen (bei vermieteter Wohnung gilt § 35a nicht für den Eigentümer – dort sind die Kosten ggf. Werbungskosten, und der Mieter macht seinen Anteil über die Nebenkostenabrechnung geltend). Voraussetzung ist ein Nachweis, der die begünstigten Beträge nach § 35a getrennt (haushaltsnahe Dienstleistungen vs. Handwerkerleistungen) und auf die Einheit bezogen ausweist. § 35a setzt darüber hinaus voraus, dass für die Leistung eine Rechnung vorliegt und der Betrag unbar auf das Konto des Leistenden gezahlt wurde – Barzahlungen sind nicht begünstigt. Die Höchstbeträge (1.200 € bzw. 4.000 €) wirken auf Ebene des einzelnen Steuerpflichtigen über alle seine begünstigten Aufwendungen – die WEG-Bescheinigung weist die Lohnanteile aus, die Deckelung nimmt das Finanzamt vor.

Typische § 35a-Posten in der WEG

LeistungKategorie nach § 35a
Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, WinterdienstHaushaltsnahe Dienstleistung (max. 4.000 €)
Wartung Heizung/Aufzug, kleinere Reparaturen, SchornsteinfegerHandwerkerleistung (max. 1.200 €)
Material (Ersatzteile, Farbe, Pflanzen)Nicht begünstigt

Entscheidend ist die Trennung von Lohn-/Arbeitskosten (begünstigt) und Material (nicht begünstigt). In der WEG-Abrechnung muss der begünstigte Anteil je Einheit nachvollziehbar ausgewiesen sein.

So entsteht die Bescheinigung in dooyah

In dooyah house markieren Sie die betreffenden Kostenarten als relevant für die Bescheinigung haushaltsnaher Leistungen. Aus den gebuchten Beträgen erzeugt dooyah im Pro-Abo die Bescheinigung haushaltsnaher Leistungen mit den Lohnanteilen je Einheit, getrennt nach haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Die Bescheinigung gibt es nur für WEGs in Deutschland; ob und in welcher Höhe ein Eigentümer die Kosten geltend machen kann, entscheidet sein Finanzamt.