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Wie weise ich § 35a (Handwerkerleistungen) in der WEG-Abrechnung aus?

Nach § 35a EStG können selbstnutzende Wohnungseigentümer die in der Jahresabrechnung enthaltenen Lohn-, Arbeits- und Fahrtkosten (nicht Material) steuerlich geltend machen: 20 % der Handwerkerleistungen (höchstens 1.200 € pro Jahr) und 20 % der haushaltsnahen Dienstleistungen (höchstens 4.000 € pro Jahr). Voraussetzung ist die Nutzung der eigenen Wohnung; bei Vermietung gilt § 35a nicht für den Eigentümer. Der Nachweis erfolgt über die Jahresabrechnung oder eine gesonderte Bescheinigung, die die begünstigten Lohnanteile je Einheit ausweist; dooyah house bereitet diese Angaben auf. Über die steuerliche Anerkennung entscheidet das Finanzamt.

§ 35a EStG begünstigt nur den Arbeits-, Lohn- und Fahrtkostenanteil von Leistungen, nicht das Material. In einer WEG fallen solche Kosten laufend an: Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Wartung von Heizung und Aufzug, kleinere Reparaturen. Ein selbstnutzender Eigentümer kann seinen Anteil daran in der eigenen Einkommensteuererklärung absetzen (bei vermieteter Wohnung gilt § 35a nicht für den Eigentümer – dort sind die Kosten ggf. Werbungskosten, und der Mieter macht seinen Anteil über die Nebenkostenabrechnung geltend). Voraussetzung ist ein Nachweis, der die begünstigten Beträge nach § 35a getrennt (haushaltsnahe Dienstleistungen vs. Handwerkerleistungen) und auf die Einheit bezogen ausweist. § 35a setzt darüber hinaus voraus, dass für die Leistung eine Rechnung vorliegt und der Betrag unbar auf das Konto des Leistenden gezahlt wurde – Barzahlungen sind nicht begünstigt. Die Höchstbeträge (1.200 € bzw. 4.000 €) wirken auf Ebene des einzelnen Steuerpflichtigen über alle seine begünstigten Aufwendungen – die WEG-Bescheinigung weist die Lohnanteile aus, die Deckelung nimmt das Finanzamt vor.

Typische § 35a-Posten in der WEG

LeistungKategorie nach § 35a
Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, WinterdienstHaushaltsnahe Dienstleistung (max. 4.000 €)
Wartung Heizung/Aufzug, kleinere Reparaturen, SchornsteinfegerHandwerkerleistung (max. 1.200 €)
Material (Ersatzteile, Farbe, Pflanzen)Nicht begünstigt

Entscheidend ist die Trennung von Lohn-/Arbeitskosten (begünstigt) und Material (nicht begünstigt). In der WEG-Abrechnung muss der begünstigte Anteil je Einheit nachvollziehbar ausgewiesen sein.

So entsteht die § 35a-Bescheinigung in dooyah

In dooyah house markieren Sie die betreffenden Kostenarten als § 35a-relevant. Aus den gebuchten Beträgen erzeugt dooyah eine eigene § 35a-Bescheinigung mit den begünstigten Lohnanteilen je Einheit, getrennt nach haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen – Teil des Jahresabrechnungs-Pakets.