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Wie verwalte ich die Instandhaltungsrücklage (Erhaltungsrücklage) einer WEG?
Die Erhaltungsrücklage — seit der WEG-Reform 2020 die gesetzliche Bezeichnung der früheren Instandhaltungsrücklage — ist Vermögen der Gemeinschaft für künftige Erhaltungsmaßnahmen. Sie ist getrennt vom übrigen Vermögen auszuweisen — in der Praxis über ein eigenes Rücklagenkonto —, ihre Zuführung wird im Wirtschaftsplan geplant, und ihr Stand gehört in den Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG). Eine angemessene Rücklage ist Teil ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG).
Die Erhaltungsrücklage funktioniert wie ein Sparkonto der WEG: Über die Hausgeld-Vorschüsse fließt eine geplante Zuführung hinein, für Erhaltungsmaßnahmen (Dach, Fassade, Heizung) wird daraus entnommen — beides per Beschluss der Eigentümerversammlung. Drei Grundsätze: (1) Trennung — die Rücklage getrennt vom übrigen Vermögen führen und ausweisen; in der Praxis über ein eigenes Rücklagenkonto, das nicht mit dem laufenden Geld vermischt wird. (2) Planung — die jährliche Zuführung gehört in den Wirtschaftsplan und wird nach dem Verteilerschlüssel auf die Einheiten umgelegt. (3) Transparenz — Anfangsbestand, Zuführung, Entnahmen und Endbestand müssen nachvollziehbar sein, und der Stand zum Stichtag gehört in den Vermögensbericht. Die Höhe ist gesetzlich nicht fix vorgegeben, muss aber „angemessen" sein; üblich ist eine Orientierung an Gebäudealter und absehbaren Maßnahmen.
Die drei Grundsätze auf einen Blick
| Grundsatz | Was das heißt |
|---|---|
| Trennung | Getrennt vom übrigen Vermögen ausweisen — in der Praxis ein eigenes Rücklagenkonto |
| Planung | Jährliche Zuführung im Wirtschaftsplan, nach Verteilerschlüssel umgelegt |
| Transparenz | Anfangsbestand, Zuführung, Entnahmen, Endbestand nachvollziehbar; Stand im Vermögensbericht |
So bildet dooyah house die Rücklage ab
Das Rücklagenkonto ist in dooyah als eigener Kontotyp angelegt — getrennt vom Girokonto. Zuführungen und Entnahmen laufen als Buchungen darüber, und das Jahrespaket zeigt die Entwicklung des Rücklagenkontos mit Anfangs- und Endbestand. Den Stand zum Stichtag übernimmt der Vermögensbericht. Die geplante Zuführung erfassen Sie als Position im Wirtschaftsplan und verteilen sie nach MEA oder einem anderen Schlüssel auf die Einheiten.
Hinweis zum Funktionsumfang: dooyah bildet die Rücklage über die Kontoentwicklung und den Vermögensbericht ab. Eine separate, vollständig ausformulierte „Rücklagenabrechnung" als eigenes Dokument ist nicht Teil des Funktionsumfangs — die Bewegungen sind über das Rücklagenkonto und das Jahrespaket nachvollziehbar.