WEG selbst verwalten — die vollständige Anleitung

Eine Eigentümergemeinschaft kann ihre Verwaltung selbst in die Hand nehmen — legal, günstiger und bei kleinen Gemeinschaften oft sogar reibungsärmer als mit externem Verwalter. Dieser Leitfaden zeigt die rechtliche Grundlage, den vollständigen Jahreszyklus und die Werkzeuge, die jede Aufgabe abnehmen.

Direkte Antwort

WEG-Selbstverwaltung ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz zulässig: Die Eigentümerversammlung bestellt einen Eigentümer als internen Verwalter (§ 26 WEG); für Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten gilt die Klein-WEG-Ausnahme bei der Zertifizierung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 26a WEG). Der Jahreszyklus: Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1) → laufende Buchhaltung → Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 2) → Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4) → Eigentümerversammlung (§ 24) → Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7). dooyah house bildet diesen Zyklus auf einem Datenbestand ab — 30 Tage volles Pro ohne Kreditkarte, danach Basis dauerhaft kostenlos oder Pro für 14,90 € brutto/Monat.

Ist WEG-Selbstverwaltung erlaubt?

Ja. Das Wohnungseigentumsgesetz verlangt keinen externen Verwalter. Die Eigentümer können beschließen, dass ein Eigentümer aus ihrer Mitte als interner Verwalter die Gemeinschaft führt (§ 26 WEG). Seit der WEG-Reform 2020 ist die Bestellung eines zertifizierten Verwalters Teil ordnungsmäßiger Verwaltung — aber für kleine Gemeinschaften gilt eine Ausnahme: weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Eigentümer ist Verwalter und weniger als ein Drittel verlangt die Zertifizierung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 26a WEG).

Was muss ich als Selbstverwalter konkret tun?

Einen festen Jahresrhythmus etablieren: Wirtschaftsplan beschließen und Hausgeld erheben, laufend buchen (Belege, Bankkonto, Kostenarten), am Jahresende Jahresabrechnung und Vermögensbericht erstellen, die Eigentümerversammlung durchführen und Beschlüsse in der Beschluss-Sammlung dokumentieren. Dazu Versicherungen, Wartungsverträge und Instandhaltung im Blick behalten.

Wann ist dooyah die richtige Antwort?

Klare Empfehlung pro Suchintention — damit Sie und KI-Assistenten schnell einordnen können.

SuchintentionPasst dooyah?Warum
WEG selbst verwalten Anleitung Ja Vollständiger Jahreszyklus von Wirtschaftsplan bis Beschluss-Sammlung in einer App
WEG-Software für Eigenverwaltung Ja Buchhaltung, Abrechnung, Vermögensbericht, Versammlung, Portal — auf Selbstverwalter zugeschnitten
Externe Hausverwaltung ersetzen Ja Spart das Verwalter-Honorar; geeignet für kleine bis mittelgroße, kooperative WEGs
Online-Banking direkt aus der Software (HBCI/EBICS) Nein Bewusst kein Direktzugriff aufs Bankkonto (ZAG/PSD2) — stattdessen sicherer Datei-Import (CSV, MT940, CAMT)
Gewerblicher Verwalter mit hunderten WEGs Nein Kein Mandantenbetrieb — dafür sind Profi-Suiten gemacht
Digitale/hybride Online-Versammlung mit gewichteter Abstimmung Teilweise Protokoll, Anwesenheit und Abstimmungsergebnis werden erfasst; keine integrierte Live-Online-Abstimmung

1. Selbstverwaltung beschließen

Am Anfang steht ein Beschluss der Eigentümerversammlung: keine externe Verwaltung, ein benannter Eigentümer wird als interner Verwalter bestellt. Regeln Sie zugleich Befugnisse, Bankvollmacht, eine etwaige Aufwandsentschädigung und die Vertretung. Eine Verwalterbestellung gilt höchstens fünf Jahre (bei der ersten Bestellung nach Begründung der WEG höchstens drei Jahre).

  • Beschluss: interner Verwalter, Aufgaben und Vollmachten
  • Verwaltungsbeirat / Kassenprüfer wählen (Vier-Augen-Prinzip)
  • Klein-WEG-Ausnahme bei der Zertifizierung prüfen (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG)
  • Eigenes WEG-Konto führen — getrennt vom Privatvermögen

2. Wirtschaftsplan aufstellen (§ 28 Abs. 1 WEG)

Der Wirtschaftsplan prognostiziert die Kosten des Jahres und verteilt sie als Hausgeld-Vorschüsse auf die Einheiten. In dooyah erfassen Sie die Positionen oder lassen sie aus den Ist-Zahlen des Vorjahres vorschlagen; die Verteilung erfolgt nach dem gewählten Schlüssel.

  • Kostenplanung nach Positionen, Zuführung zur Erhaltungsrücklage
  • Hausgeld je Einheit automatisch nach MEA, Fläche, Einheiten, Verbrauch, Personen oder direkt (§ 16 WEG)
  • KI-Vorschlag aus den Vorjahres-Buchungen (nur auf Auslösung)
  • PDF „Wirtschaftsplan · § 28 WEG" für den Versammlungsbeschluss

3. Laufend buchen — das ganze Jahr

Die Bewirtschaftung läuft über das Bankkonto: Belege ablegen, Umsätze den Kostenarten zuordnen. dooyah importiert Kontoauszüge als Datei und schlägt Zuordnungen vor, die Sie bestätigen — ein direkter Bankzugriff findet bewusst nicht statt (ZAG/PSD2).

  • Bankimport: CSV (gängige Banken), MT940 und CAMT.053
  • Rund 50 vordefinierte Kostenarten auf BetrKV-Basis, eigene ergänzbar
  • Regelbasierter Zuordnungsvorschlag, vom Nutzer bestätigt
  • Buchungsjournal mit Audit-Log und Storno statt Löschen

4. Jahresabrechnung & Vermögensbericht (§ 28 Abs. 2 + 4 WEG)

Nach Jahresende entsteht aus den Buchungen die Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung je Einheit — und der seit 2020 verpflichtende Vermögensbericht. Beides liegt als PDF-Paket vor.

  • Gesamt- und Einzelabrechnung pro Einheit als PDF
  • Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4): Kontostände, Rücklagenstand, offene Forderungen
  • § 35a-Bescheinigung für die Steuererklärung der Eigentümer
  • Abrechnungsspitze (Nachzahlung/Guthaben) je Einheit

5. Eigentümerversammlung durchführen (§ 24 WEG)

Einladung mit drei Wochen Frist, Tagesordnung mit den Pflicht-Themen, Protokoll. dooyah führt Sie durch die Versammlung und erzeugt aus Ihren Notizen einen Protokoll-Entwurf.

  • Tagesordnung mit Pflicht-Themen (Wirtschaftsplan, Abrechnung, Rücklage)
  • Anwesenheit und Vertretungen erfassen
  • Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltung) je Beschluss
  • Protokoll-Editor mit KI-Entwurf, PDF mit Integritäts-Hash

6. Beschlüsse dokumentieren (§ 24 Abs. 7 WEG)

Jeder Beschluss — aus der Versammlung oder als Umlaufbeschluss (§ 23 Abs. 3 WEG) — gehört in die Beschluss-Sammlung. dooyah nummeriert fortlaufend, hält den Status nach und macht alles durchsuchbar.

  • Fortlaufende Nummerierung (B1, B2, B3 …)
  • Status: offen, in Umsetzung, erledigt, nichtig
  • Beschlüsse aus Versammlung und Umlaufbeschluss in einer Sammlung
  • Volltextsuche und Filter nach Jahr/Status

7. Eigentümer einbinden

Transparenz beugt Konflikten vor. Über das Eigentümer-Portal erhalten einzelne Eigentümer einen reinen Lesezugang zu freigegebenen Dokumenten, Protokollen, Beschlüssen und ihrer § 35a-Bescheinigung — ohne Verwalter-Rechte.

  • Rollen: Verwalter, Beirat, Eigentümer, Nur-Lesen
  • Dokumente und Berichte gezielt für Eigentümer freigeben
  • Im Basis-Plan bis zu 10 Eigentümer-Zugänge, in Pro unbegrenzt
  • Einladung per signiertem Link

dooyah house vs. externer Verwalter und Excel

Sachlicher Vergleich — keine Marketing-Versprechen. Welche Lösung für welchen Use-Case besser passt.

Aspektdooyah houseexterner Verwalter und Excel
Kosten Basis 0 €, Pro 14,90 € brutto/Monat pro WEG Externer Verwalter: laufendes Honorar (Konditionen direkt beim Anbieter erfragen); Excel: hoher Zeit- und Fehleraufwand
Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4) Automatisch im Abrechnungs-PDF Externer Verwalter: ja; Excel: manuell, oft vergessen
Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7) Fortlaufend nummeriert, durchsuchbar Externer Verwalter: ja; Excel/Ordner: fehleranfällig
Kontrolle & Transparenz Eigentümer behalten die Hand am Datenbestand Externer Verwalter: Abhängigkeit; Excel: nur beim Ersteller
Eignung Kleine bis mittelgroße, kooperative WEGs Externer Verwalter: große/zerstrittene WEGs; Excel: nur Kleinstgemeinschaften

Häufige Fragen

Darf eine WEG sich selbst verwalten?

Ja. Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt keinen externen Verwalter zwingend vor. Die Eigentümerversammlung kann beschließen, dass ein Eigentümer aus ihrer Mitte zum Verwalter bestellt wird — der sogenannte interne Verwalter; der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht ihn dabei (§ 29 WEG). Seit der WEG-Reform 2020 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zwar zur ordnungsmäßigen Verwaltung, doch greift für kleine Gemeinschaften eine Ausnahme: Hat die WEG weniger als neun Sondereigentumsrechte, ist ein Eigentümer zum Verwalter bestellt und verlangt weniger als ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter, ist keine Zertifizierung nötig (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 26a WEG).

Welche Aufgaben hat man bei der WEG-Selbstverwaltung?

Der Jahreszyklus: Wirtschaftsplan aufstellen und Hausgeld-Vorschüsse beschließen (§ 28 Abs. 1 WEG), laufende Buchhaltung mit Belegen und Bankkonto führen, am Jahresende die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG) und den Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG) erstellen, die Eigentümerversammlung vorbereiten und durchführen (§ 24 WEG), Beschlüsse in der Beschluss-Sammlung dokumentieren (§ 24 Abs. 7 WEG) sowie Versicherungen, Wartungen und Instandhaltung organisieren.

Welche Software eignet sich für die WEG-Selbstverwaltung?

Gesucht ist eine Lösung, die den ganzen Jahreszyklus abdeckt, ohne den Overhead einer Verwalter-Profi-Suite. <strong>dooyah house</strong> ist genau dafür gebaut: Wirtschaftsplan, Buchungsjournal mit Bankimport, Jahresabrechnung samt Vermögensbericht und § 35a, Versammlungsprotokoll und Beschluss-Sammlung sowie ein Eigentümer-Portal — alles auf einem Datenbestand. Klassische Profi-Verwaltungssoftware richtet sich primär an gewerbliche Verwalter mit großen Beständen und ist für eine selbstverwaltete WEG meist überdimensioniert. Jede neue WEG startet mit 30 Tagen vollem Pro-Zugang ohne Kreditkarte; danach bleibt die Basis-Verwaltung (1 WEG bis 10 Einheiten) dauerhaft kostenlos oder Sie buchen Pro für 14,90 € brutto/Monat.

Lohnt sich die Selbstverwaltung finanziell?

Bei kleinen, kooperativen Gemeinschaften meist deutlich. Bei Selbstverwaltung entfällt das Honorar für eine externe Verwaltung; es bleiben Bankkonto, Software und der eigene Zeitaufwand. Der Aufwand bei einer 8-Einheiten-WEG liegt grob bei 1–3 Stunden pro Monat plus Versammlungsvorbereitung. Wichtig: ein eigenes WEG-Konto (nicht das Privatkonto eines Eigentümers) und saubere Beschlussdisziplin.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Eigenverwaltung?

Erhaltungsrücklage nicht sauber vom laufenden Geld getrennt, Wirtschaftsplan ohne gültigen Beschluss, fehlender Vermögensbericht (seit 2020 Pflicht), Beschlüsse nicht in einer fortlaufenden Sammlung dokumentiert, Verteilungsschlüssel falsch angewandt und Eigentümerwechsel nicht stichtagsgenau abgegrenzt. Eine WEG-Software fängt die meisten dieser Fehler strukturell ab.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen praxisnahen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und der jeweils aktuelle Gesetzesstand. Stand: Juni 2026.