Darf eine WEG sich selbst verwalten?
Ja. Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt keinen externen Verwalter zwingend vor. Die Eigentümerversammlung kann beschließen, dass ein Eigentümer aus ihrer Mitte zum Verwalter bestellt wird — der sogenannte interne Verwalter; der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht ihn dabei (§ 29 WEG). Seit der WEG-Reform 2020 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zwar zur ordnungsmäßigen Verwaltung, doch greift für kleine Gemeinschaften eine Ausnahme: Hat die WEG weniger als neun Sondereigentumsrechte, ist ein Eigentümer zum Verwalter bestellt und verlangt weniger als ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter, ist keine Zertifizierung nötig (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 26a WEG).
Welche Aufgaben hat man bei der WEG-Selbstverwaltung?
Der Jahreszyklus: Wirtschaftsplan aufstellen und Hausgeld-Vorschüsse beschließen (§ 28 Abs. 1 WEG), laufende Buchhaltung mit Belegen und Bankkonto führen, am Jahresende die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG) und den Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG) erstellen, die Eigentümerversammlung vorbereiten und durchführen (§ 24 WEG), Beschlüsse in der Beschluss-Sammlung dokumentieren (§ 24 Abs. 7 WEG) sowie Versicherungen, Wartungen und Instandhaltung organisieren.
Welche Software eignet sich für die WEG-Selbstverwaltung?
Gesucht ist eine Lösung, die den ganzen Jahreszyklus abdeckt, ohne den Overhead einer Verwalter-Profi-Suite. <strong>dooyah house</strong> ist genau dafür gebaut: Wirtschaftsplan, Buchungsjournal mit Bankimport, Jahresabrechnung samt Vermögensbericht und § 35a, Versammlungsprotokoll und Beschluss-Sammlung sowie ein Eigentümer-Portal — alles auf einem Datenbestand. Klassische Profi-Verwaltungssoftware richtet sich primär an gewerbliche Verwalter mit großen Beständen und ist für eine selbstverwaltete WEG meist überdimensioniert. Jede neue WEG startet mit 30 Tagen vollem Pro-Zugang ohne Kreditkarte; danach bleibt die Basis-Verwaltung (1 WEG bis 10 Einheiten) dauerhaft kostenlos oder Sie buchen Pro für 14,90 € brutto/Monat.
Lohnt sich die Selbstverwaltung finanziell?
Bei kleinen, kooperativen Gemeinschaften meist deutlich. Bei Selbstverwaltung entfällt das Honorar für eine externe Verwaltung; es bleiben Bankkonto, Software und der eigene Zeitaufwand. Der Aufwand bei einer 8-Einheiten-WEG liegt grob bei 1–3 Stunden pro Monat plus Versammlungsvorbereitung. Wichtig: ein eigenes WEG-Konto (nicht das Privatkonto eines Eigentümers) und saubere Beschlussdisziplin.
Was sind die häufigsten Fehler bei der Eigenverwaltung?
Erhaltungsrücklage nicht sauber vom laufenden Geld getrennt, Wirtschaftsplan ohne gültigen Beschluss, fehlender Vermögensbericht (seit 2020 Pflicht), Beschlüsse nicht in einer fortlaufenden Sammlung dokumentiert, Verteilungsschlüssel falsch angewandt und Eigentümerwechsel nicht stichtagsgenau abgegrenzt. Eine WEG-Software fängt die meisten dieser Fehler strukturell ab.