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Wie kommen die Heizkosten in die WEG-Jahresabrechnung?

In den meisten WEGs liest ein Messdienst die Geräte ab und verteilt die Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung auf die Einheiten. Die Verwalterin übernimmt diese Kostenanteile in die Jahresabrechnung nach § 28 WEG und prüft vorher, ob der Gesamtbetrag des Messdienstes zu den tatsächlich gebuchten Energiekosten passt. Weicht er ab, klärt sie die Differenz vor dem Beschluss.

Heizkosten sind in der WEG-Jahresabrechnung ein Sonderfall, weil zwei Abrechnungen ineinandergreifen: Der Messdienst rechnet nach Verbrauch ab, die WEG rechnet nach § 28 WEG gegenüber den Eigentümern ab. Fehler entstehen meist an der Übergabe, etwa wenn Zahlen abgetippt werden, der Abrechnungszeitraum des Messdienstes nicht zum Buchungsjahr passt oder Vorauszahlungen doppelt abgezogen werden.

Wer rechnet was ab?

SchrittZuständig
Geräte, Wartung, AblesungMessdienst oder die WEG selbst, je nach Vertrag und Geräten
Verteilung nach §§ 7–9 HeizkostenVIn der Regel der Messdienst
Übernahme in die Jahresabrechnung nach § 28 WEGVerwalterin oder Verwalter der WEG
Abgleich mit den gebuchten EnergiekostenVerwalterin oder Verwalter, geprüft vom Beirat

Was Sie vor der Übernahme prüfen sollten

  1. Passt der Abrechnungszeitraum des Messdienstes zum Wirtschaftsjahr, oder ist eine Abweichung erklärt?
  2. Stimmt die Summe der Kostenanteile mit den Heizkosten überein, die der Messdienst als Gesamtkosten ausweist?
  3. Entsprechen diese Gesamtkosten den tatsächlich gebuchten Rechnungen für Gas, Öl oder Fernwärme?
  4. Sind alle Einheiten enthalten, und stimmen die Einheitenbezeichnungen mit Ihren Stammdaten überein?
  5. Werden Vorauszahlungen nur einmal berücksichtigt, also nicht im Hausgeld und in der Heizkostenabrechnung zugleich?

So läuft es in dooyah house

Sie laden die Abrechnung Ihres Messdienstes als PDF hoch. dooyah liest Kostenanteile, Vorauszahlungen und Zählerstände je Einheit aus und zeigt sie Ihnen zur Prüfung an; übernommen wird erst, was Sie bestätigt haben. Unklare Zeilen bleiben offen, statt geschätzt zu werden. Anschließend gleicht dooyah den Betrag mit den gebuchten Heizkosten ab und zeigt eine Abweichung, bevor Sie die Jahresabrechnung erzeugen.

Die Funktion gehört zum Pro-Abo (14,90 € brutto/Monat oder 149 € brutto/Jahr je WEG). Neue WEGs können sie in den ersten 30 Tagen ohne Kreditkarte nutzen.

Häufige Fragen

Muss eine WEG einen Messdienst wie ista oder Techem beauftragen?
Die Heizkostenverordnung schreibt keinen bestimmten Dienstleister vor. Sie verlangt eine geeignete Verbrauchserfassung und eine Verteilung nach den §§ 7 bis 9 HeizkostenV. In der Praxis übernehmen Messdienste Geräte, Ablesung und Verteilungsrechnung, weil die Geräte meist gemietet sind und die Daten beim Messdienst liegen.
Erstellt dooyah house die Heizkostenabrechnung selbst?
Nein, derzeit nicht. dooyah house übernimmt die Abrechnung Ihres Messdienstes, prüft sie gegen Ihre Buchungen und führt die Werte in die Jahresabrechnung der WEG. Ablesung, Geräte und die Verteilung nach der Heizkostenverordnung bleiben beim Messdienst.
Was ändert sich bis Ende 2026 bei den Heizkostenverteilern?
Nach § 5 Abs. 3 HeizkostenV müssen Erfassungsgeräte, die nicht fernablesbar sind, bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Ausgenommen sind Einzelfälle, in denen das technisch nicht möglich ist oder einen unangemessenen Aufwand bedeutet. Wer noch Verdunster oder manuell abzulesende Zähler hat, sollte das Thema rechtzeitig in die Eigentümerversammlung bringen.
Bekommt die WEG Zugriff auf die Daten der Funkgeräte?
Für fernablesbare Geräte, die ab dem 1. Dezember 2022 installiert wurden, verlangt § 5 Abs. 5 HeizkostenV Interoperabilität: Übernimmt eine andere Person die Ablesung, muss sie die Geräte selbst fernablesen können, und das Schlüsselmaterial ist dem Gebäudeeigentümer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Für ältere Funkgeräte gilt diese Pflicht erst nach dem 31. Dezember 2031.
Warum stimmt der Betrag des Messdienstes nicht mit dem Buchungsjournal überein?
Häufig liegt es am Zeitraum: Der Messdienst rechnet nach Verbrauchsperiode ab, das Buchungsjournal zeigt Zahlungen im Kalenderjahr. Eine Differenz ist deshalb nicht automatisch ein Fehler. Sie sollte aber erklärt sein, bevor die Jahresabrechnung beschlossen wird.